Katzenschutzverordnung in Hamburg - was du wissen musst!
Diejenigen, die in Hamburg wohnen, haben es sicher schon mitbekommen - ab dem 1. Januar 2026 gilt hier eine Katzenschutzverordnung. Was genau das bedeutet, worauf du dich als Katzenhalter in Hamburg einstellen musst und wie es mit anderen Bundesländern aussieht, erfährst du jetzt!
Nutze diesen Blogartikel gerne als letzte Erinnerung, falls du noch nicht vorbereitet bist - denn, ab dem 1. Januar muss die Änderung bereits umgesetzt sein. Deshalb solltest du jetzt einen Tierarzttermin vereinbaren, wenn du es nicht schon längst gemacht hast.

Warum gibt es diese Verordnung?
Häufig wurde in den letzten Jahren von Tierschützer:innen in ganz Deutschland eine Katzenschutzverordnung verlangt. Der Grund hierfür ist die starke Vermehrung von Streunern in Deutschland - welche unter anderem durch nicht kastrierte Freigänger geschieht. Diese Vermehrung sorgt dafür, dass die Versorgung dieser Katzenkolonien immer schwieriger wird - und somit Tierleid gefördert wird.
Der Hamburger Tierschutzverein setzt sich hier besonders ein. Denn, die Pfleger:innen haben ganzjährlich, aber besonders in den Frühlings- und Sommermonaten Schwierigkeiten, mit der Menge an Kitten oder trächtigen Katzen, die ihre Hilfe benötigen zurechtzukommen. Außerdem kastrieren sie selbst häufig Straßenkatzen, um die Vermehrung zu lindern - dass dies aufgrund von Freigängern jedoch nicht immer reicht, musste der Tierschutzverein bereits feststellen.
Denn, besonders Freigänger, die ein Zuhause haben, aber nicht kastriert sind, Teil des Problems.
Was steht in der Verordnung?
Ganz einfach: Freigängerkatzen, die ein Zuhause haben, sollen fortan kastriert, registriert und gekennzeichnet werden. Somit soll sichergestellt werden, dass eine Vermehrung eingeschränkt wird und Tierschützer:innen schneller erkennen, ob eine Katze ein Zuhause hat, oder eben nicht.
Bei Interesse könnt ihr diese übrigens hier in Gänze nachlesen (klick).

Was muss ich als Katzenhalter beachten?
Registrieren, Kastrieren, Kennzeichnen. Das bedeutet für dich folgendes (falls du das nicht ohnehin schon getan hast):
- Registriere deinen Stubentiger bei Tasso oder Findex
- Sorge dafür, dass deine Katze mit einem Microchip ausgestattet ist. Spreche hierfür mit deinem Tierarzt
- Wenn dein Stubentiger Freigang genießen soll, ist eine Kastration notwendig. Diese ist ab dem 6. Monat möglich. Falls du mehr erfahren möchtest, hat unsere Tierärztin Larissa in dem verlinkten Blogartikel alles wichtige zusammen gefasst (klick)
Wichtig: Jede Freigängerkatze muss bis zum 31. Dezember 2025 gechippt, registriert und kastriert sein. Dies gilt ab einem Alter von 5 Monaten. Wohnungskatzen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Übrigens: Wenn du deine Samtpfote im Hamburger Tierschutzverein adoptiert hast, sollte sie bereits gechipt und registriert sein. Auch eine Kastration von Jungkatzen wird ab dem 6. Monat kostenfrei angeboten
Fazit
Lange haben Tierschützer:innen für diese Verordnung gekämpft - nun ist es endlich soweit. Wir hoffen, dass die positiven Veränderungen schnell spürbar sind, und somit das Leid, welches Straßenkatzen betrifft, geringer wird. Denn, obwohl Straßenkatzen in Deutschland häufig unsichtbar sind, verdienen sie es, geschützt zu werden.

Quellen
Artikel der Stadt Hamburg -> klick
Artikel des HTV -> klick
Artikel des Deutschen Tierschutzbundes -> klick
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